Jugendtreff meets Politik
Jugendtreff Leitung, Nadine Jußek (links), KiJu-Leitung, Anni Kluge (mitte) und Bundesfreiwilligendienstleistende, Leonie Christidis (rechts) freuen sich auf Euch!
Gesetzlicher Hintergrund
Durch eine Gesetzesänderung des Kommunalwahlrechts im Jahr 2012 können Jugendliche im Alter von 16 – 18 Jahren in Baden-Württemberg die Besetzung von Gemeinderäten, Kreistagen, dem Verband Region Stuttgart und dem Amt des (Ober)-Bürgermeisters mitbestimmen.
„Die Gemeindeordnung unterscheidet sehr genau zwischen Einwohnern und Bürgern der Gemeinde (GemO § 12, siehe unten). Das Bürgerrecht hat jeder Deutsche im Sinne des Art.116 Grundgesetz oder wer „die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürgerschaft)“, sofern er mindestens 3 Monate in der Gemeinde wohnt, ihm nicht auf Grund eines Gesetzes oder eines richterlichen Spruches die bürgerlichen Rechte aberkannt wurden und er das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg ergibt sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik, der Landesverfassung Baden-Württemberg und der Gemeindeordnung Baden-Württemberg“
Quelle: www.kommunalwahl-bw.de/wer_kann_waehlen.html
Außerdem haben die Jugendlichen ab 16 Jahren das Recht erhalten, an Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Bürgerversammlungen teilzunehmen, also an Verfahren der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Allerdings könnten die Jugendlichen künftig auch zu ehrenamtlicher Mitarbeit, etwa als Wahlhelfer, in ihrer Gemeinde herangezogen werden.