Gesetzlicher Hintergrund

Durch eine Gesetzesänderung des Kommunalwahlrechts im Jahr 2012 können Jugendliche im Alter von 16 – 18 Jahren in Baden-Württemberg die Besetzung von Gemeinderäten, Kreistagen, dem Verband Region Stuttgart und dem Amt des (Ober)-Bürgermeisters mitbestimmen.

„Die Gemeindeordnung unterscheidet sehr genau zwischen Einwohnern und Bürgern der Gemeinde (GemO § 12, siehe unten). Das Bürgerrecht hat jeder Deutsche im Sinne des Art.116 Grundgesetz oder wer „die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürgerschaft)“, sofern er mindestens 3 Monate in der Gemeinde wohnt, ihm nicht auf Grund eines Gesetzes oder eines richterlichen Spruches die bürgerlichen Rechte aberkannt wurden und er das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg ergibt sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik, der Landesverfassung Baden-Württemberg und der Gemeindeordnung Baden-Württemberg“

Quelle: www.kommunalwahl-bw.de/wer_kann_waehlen.html

 

Außerdem haben die Jugendlichen ab 16 Jahren das Recht erhalten, an Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Bürgerversammlungen teilzunehmen, also an Verfahren der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Allerdings könnten die Jugendlichen künftig auch zu ehrenamtlicher Mitarbeit, etwa als Wahlhelfer, in ihrer Gemeinde herangezogen werden.

ACHTUNG !!! INFOVERANSTALTUNG FÜR ERSTWÄHLER*INNEN AM 10.MAI 2019

IN DER STÄDTISCHEN MENSA HEERSTR. 118.

Die Stadt Rottweil und das Kinder- und Jugendreferat laden am Freitag, 10. Mai 2019 in der städtischen Mensa für Schüler*innen ab der 10. Klasse im Zusammenhang mit der bevorstehenden Kommunal- und Europawahl am 26. Mai auf eine Infoveranstaltung  ein.

Mit den Schulleitungen der städtischen Gymnasien ist abgesprochen, dass die Schüler*innen für den betreffenden Zeitraum der 5. und 6. Stunde (11.15 – 12.55 Uhr)  für die Teilnahme an der Veranstaltung vom Unterricht freigestellt werden können.

Das Motto der Veranstaltung ist „Pizza und Politik“ und wir wollen damit besonders die Erstwähler*innen (16+) ansprechen.

(Die Pizza gibt es am Ende der Veranstaltung)

Nach der ersten Informationsrunde zu den Aufgabenbereichen der Stadt und zu aktuellen kommunalen Themen werden auch die Besonderheiten des kommunalen Wahlverfahrens erläutert.

Danach, in der zweiten Hälfte, sind alle Parteien und Listen, die für die für den Gemeinderat kandidieren eingeladen, sich im Rahmen eines „Speed-Datings“ mit je einem/er Vertreter/in vorzustellen.

Weitere Infos:

Außerdem werden an dem Wahl-Sonntag am 26. Mai 2019 auch die Abgeordneten für das europäische Parlament gewählt.

Neue Informationen der Landeszentrale für politische Bildung zum Bereich Wählen ab 16:

https://www.waehlenab16-bw.de/

Kommunalwahl am 26. Mai 2019: Wer 16 ist, geht Wählen !!!

 
EU-Bürger dürfen bei Kommunalwahlen mitwählen.

Quelle: http://www.bundestagswahl-bw.de/Wahlrecht

 

Infoveranstaltung für Erstwähler und Erstwählerinnen „Pizza und Politik“

Unter dem Motto „Pizza & Politik“ fand in der städtischen Mensa auf dem Schulcampus am Freitag, 10. Mai, eine fast zweistündige Infoveranstaltung zur Kommunalwahl statt. Oberbürgermeister Ralf Broß und das städtische Kinder- und Jugendreferat wollten damit gezielt Schüler und Schülerinnen ab 16 Jahren ansprechen, die als Erstwähler und Erstwählerinnen an der Kommunalwahl teilnehmen dürfen. Über 200 Schüler und Schülerinnen sind der Einladung gefolgt und haben sich über das Thema informiert.

Nach der Begrüßung durch den Oberbürgermeister Ralf Broß haben die Vertreter und Vertreterinnen der zur Wahl stehenden Parteien und Listen ihre Schwerpunkte kurz vorgestellt. Alle Listen sind der Einladung gefolgt, so dass sieben Kandidaten und Kandidatinnen die Gelegenheit zum Austausch mit den Jugendlichen genutzt haben. Wolfgang Berger vom Polis-Institut hat den Schülern und Schülerinnen anschließend die kommunalen Aufgabenfelder erklärt und die Besonderheiten des kommunalen Wahlrechts erläutert. Nach diesen vielen Informationen hatten die Schüler und Schülerinnen Gelegenheit, den Vertretern und Vertreterinnen der Listen Fragen zu ihren Inhalten und Positionen zu stellen. Im Format des Speed-Datings wurden sieben Runden durchgeführt, so dass alle Erstwählende mit allen Kandidaten und Kandidatinnen sprechen konnten.

Damit die Schüler und Schülerinnen die Mensa nicht hungrig verlassen mussten, gab es am Ende der Veranstaltung für alle Teilnehmenden ein Stück Pizza.

Die Veranstaltung geht auf eine Initiative der Landeszentrale für Politische Bildung zurück. Im Vorfeld der Veranstaltung hatte die Stadtverwaltung mit den Schulleitungen der städtischen Schulen abgesprochen, dass die Schüler und Schülerinnen in dem betreffenden Zeitraum der 5. und 6. Stunde für die Teilnahme an der Veranstaltung vom Unterricht freigestellt werden können.

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