Jugendtreff meets Politik

 

Das Kinder- und Jugendreferat der Stadt Rottweil lädt am 24. Mai 2024 ab 16:00 Uhr alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Jugendtreff KAPU, Neutorstr. 6 zur Veranstaltung „Jugendtreff meets Politik“ ein. Zu dem Austausch zwischen den Politikerinnen, Politikern und den Jugendlichen wird Pizza angeboten.

Am 09. Juni 2024 stehen die Europawahlen, aber auch die Kommunalwahlen für den Kreistag, den Gemeinderat und die Ortschaftsräte an. Dabei werden auch viele junge Menschen die Möglichkeit haben, zum ersten Mal wählen zu gehen und somit aktiv an unserem demokratischen System teilhaben. Die Erstwählenden müssen die Möglichkeit erhalten, sich im Vorfeld der Wahlen altersgerecht informieren zu können.

Das Kinder- und Jugendreferat möchte mit dem Format „Jugendtreff meets Politik“ die Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einer Vertretung pro zu wählender Partei, Fraktion und Wählergemeinschaft für einen Austausch in entspannter Umgebung zusammenbringen. Sie haben die Möglichkeit bei einer Runde Tischkicker, Billard oder Fifa ins Gespräch zu kommen. Nebenbei wird das Team des Kinder- und Jugendreferat über die Wahlen informieren – Wer darf wählen? Wen kann ich wählen? Was ist Panaschieren und Kumulieren? Briefwahl oder Vorort im Wahllokal? All diese Fragen können bei „Jugendtreff meets Politik“ beantwortet werden.

Jugendtreff Leitung, Nadine Jußek (links), KiJu-Leitung, Anni Kluge (mitte) und Bundesfreiwilligendienstleistende, Leonie Christidis (rechts) freuen sich auf Euch!

Gesetzlicher Hintergrund

Durch eine Gesetzesänderung des Kommunalwahlrechts im Jahr 2012 können Jugendliche im Alter von 16 – 18 Jahren in Baden-Württemberg die Besetzung von Gemeinderäten, Kreistagen, dem Verband Region Stuttgart und dem Amt des (Ober)-Bürgermeisters mitbestimmen.

„Die Gemeindeordnung unterscheidet sehr genau zwischen Einwohnern und Bürgern der Gemeinde (GemO § 12, siehe unten). Das Bürgerrecht hat jeder Deutsche im Sinne des Art.116 Grundgesetz oder wer „die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürgerschaft)“, sofern er mindestens 3 Monate in der Gemeinde wohnt, ihm nicht auf Grund eines Gesetzes oder eines richterlichen Spruches die bürgerlichen Rechte aberkannt wurden und er das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg ergibt sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik, der Landesverfassung Baden-Württemberg und der Gemeindeordnung Baden-Württemberg“

Quelle: www.kommunalwahl-bw.de/wer_kann_waehlen.html

 

Außerdem haben die Jugendlichen ab 16 Jahren das Recht erhalten, an Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Bürgerversammlungen teilzunehmen, also an Verfahren der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Allerdings könnten die Jugendlichen künftig auch zu ehrenamtlicher Mitarbeit, etwa als Wahlhelfer, in ihrer Gemeinde herangezogen werden.