Gesetzlicher Hintergrund
Durch eine Gesetzesänderung des Kommunalwahlrechts im Jahr 2012 können Jugendliche im Alter von 16 – 18 Jahren in Baden-Württemberg die Besetzung von Gemeinderäten, Kreistagen, dem Verband Region Stuttgart und dem Amt des (Ober)-Bürgermeisters mitbestimmen.
„Die Gemeindeordnung unterscheidet sehr genau zwischen Einwohnern und Bürgern der Gemeinde (GemO § 12, siehe unten). Das Bürgerrecht hat jeder Deutsche im Sinne des Art.116 Grundgesetz oder wer „die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürgerschaft)“, sofern er mindestens 3 Monate in der Gemeinde wohnt, ihm nicht auf Grund eines Gesetzes oder eines richterlichen Spruches die bürgerlichen Rechte aberkannt wurden und er das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg ergibt sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik, der Landesverfassung Baden-Württemberg und der Gemeindeordnung Baden-Württemberg“
Quelle: www.kommunalwahl-bw.de/wer_kann_waehlen.html
Außerdem haben die Jugendlichen ab 16 Jahren das Recht erhalten, an Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Bürgerversammlungen teilzunehmen, also an Verfahren der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Allerdings könnten die Jugendlichen künftig auch zu ehrenamtlicher Mitarbeit, etwa als Wahlhelfer, in ihrer Gemeinde herangezogen werden.
ACHTUNG !!! INFOVERANSTALTUNG FÜR ERSTWÄHLER*INNEN AM 10.MAI 2019
IN DER STÄDTISCHEN MENSA HEERSTR. 118.
Die Stadt Rottweil und das Kinder- und Jugendreferat laden am Freitag, 10. Mai 2019 in der städtischen Mensa für Schüler*innen ab der 10. Klasse im Zusammenhang mit der bevorstehenden Kommunal- und Europawahl am 26. Mai auf eine Infoveranstaltung ein.
Mit den Schulleitungen der städtischen Gymnasien ist abgesprochen, dass die Schüler*innen für den betreffenden Zeitraum der 5. und 6. Stunde (11.15 – 12.55 Uhr) für die Teilnahme an der Veranstaltung vom Unterricht freigestellt werden können.
Das Motto der Veranstaltung ist „Pizza und Politik“ und wir wollen damit besonders die Erstwähler*innen (16+) ansprechen.
(Die Pizza gibt es am Ende der Veranstaltung)
Nach der ersten Informationsrunde zu den Aufgabenbereichen der Stadt und zu aktuellen kommunalen Themen werden auch die Besonderheiten des kommunalen Wahlverfahrens erläutert.
Danach, in der zweiten Hälfte, sind alle Parteien und Listen, die für die für den Gemeinderat kandidieren eingeladen, sich im Rahmen eines „Speed-Datings“ mit je einem/er Vertreter/in vorzustellen.
Weitere Infos:
Außerdem werden an dem Wahl-Sonntag am 26. Mai 2019 auch die Abgeordneten für das europäische Parlament gewählt.
Neue Informationen der Landeszentrale für politische Bildung zum Bereich Wählen ab 16:
https://www.waehlenab16-bw.de/
Kommunalwahl am 26. Mai 2019: Wer 16 ist, geht Wählen !!!