Was ist Kinder- und Jugendbeteiligung?
‚Kinder- und Jugendbeteiligung‘ oder auch ‚Partizipation‘ genannt, bedeutet ‚Teilhabe‘. Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben, bei allen sie betreffenden Fragen im kommunalen Bereich mitreden zu können.
Dies ist seit Dezember 2015 für alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg in der neuen Gemeindeordnung so verbindlich festgeschrieben (§41a der GO Baden-Württemberg).
In Rottweil wird dies mit einem jährlichen Kinder- und Jugendhearing jeweils gestartet und mit weiterführenden Arbeitsgemeinschaften (AGs) bis zum nächsten Kinder- und Jugendhearing fortgesetzt. Die AGs wählen ihre Sprecher*innen.
Die Sprecher*innen sind die Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaften hin zu den Jugendbeauftragten ( = Gemeinderäte) des Gemeinderates.
Dies sind derzeit:
Ira Hugger, Bündnis 90 / Die Grünen