Was ist Kinder- und Jugendbeteiligung?
Kinder- und Jugendbeteiligung oder auch Partizipation genannt, bedeutet Teilhabe.
Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben, bei allen sie betreffenden Fragen im kommunalen Bereich mitreden zu können.
Dies ist seit Dezember 2015 für alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg in der neuen Gemeindeordnung so verbindlich festgeschrieben (§41a der GO Baden-Württemberg).
In Rottweil wird dies mit einem jährlichen Kinder- und Jugendhearing gestartet und mit weiterführenden Arbeitsgemeinschaften (AGs) bis zum nächsten Kinder- und Jugendhearing fortgesetzt.
Kinder und Jugendliche die in einer AG aktiv sind wählen innerhalb der AG Sprecher*innen. Diese sind die Vertreter*innen hin zu den Jugendbeauftragten des Gemeinderates.