Was ist Kinder- und Jugendbeteiligung?

‚Kinder- und Jugendbeteiligung‘ oder auch ‚Partizipation‘ genannt, bedeutet ‚Teilhabe‘. Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben, bei allen sie betreffenden Fragen im kommunalen Bereich mitreden zu können.

Dies ist seit Dezember 2015 für alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg in der neuen Gemeindeordnung so verbindlich festgeschrieben (§41a der GO Baden-Württemberg).

In Rottweil wird dies mit einem jährlichen Kinder- und Jugendhearing jeweils gestartet und mit weiterführenden Arbeitsgemeinschaften (AGs) bis zum nächsten Kinder- und Jugendhearing fortgesetzt. Die AGs wählen ihre Sprecher*innen.

Die Sprecher*innen sind die Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaften hin zu den Jugendbeauftragten ( = Gemeinderäte) des Gemeinderates.

Dies sind derzeit:

Elke Reichenbach, SPD + FFR

Pascal Schneider, CDU

Simone Effinger, FWV

Ira Hugger, Bündnis 90 / Die Grünen

Harald Armin Sailer, FDP

 

 

 

Für die Kinder- und Jugendbeteiligung wurde ein Jugendbeirat eingerichtet.

Dem Jugendbeirat gehören der Sprecher*innenrat der Arbeitsgemeinschaften, die Jugendbeauftragten der Fraktionen sowie der Abteilungsleiter des Kinder- und Jugendreferates an.

Der Beirat dient dem gegenseitigen Austausch. Weiterhin wurde die Geschäftsordnung des Gemeinderates am 21.11.2018 für die Kinder-und Jugendbeteiligung ergänzt: „Der Sprecher*innenrat hat bei jugendrelevanten Themen (Jugendangelegenheiten) ein Rederecht (§ 18), Anhörungsrecht (§27) und Antragsrecht (§ 19). Das Rede- und Antragsrecht bezieht sich auf Sachanträge gemäß § 19.“